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   BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80   

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https://dejure.org/1980,7614
BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80 (https://dejure.org/1980,7614)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1980 - IVb ZR 588/80 (https://dejure.org/1980,7614)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1980 - IVb ZR 588/80 (https://dejure.org/1980,7614)
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  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Prozeßrechts, daß neues Verfahrensrecht auch in bereits anhängigen Verfahren Anwendung findet, soweit die Übergangsvorschriften, wie das zur vorliegenden Frage der Fall ist, nichts anderes bestimmen (BVerfGE 24, 33, 55; BGH NJW 1978, 889 = FamRZ 1978, 227 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZB 75/79

    Voraussetzungen zur Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft einer

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Im übrigen wäre aber die Revision ohne die von Gesetzes wegen erforderliche Zulassung durch das Berufungsgericht selbst dann nicht statthaft, wenn das Berufungsgericht irrtümlich einen Fall der zulassungsfreien Revision angenommen und deshalb nicht geprüft hätte, ob die Voraussetzungen der Zulassung gegeben gewesen wären (BGH FamRZ 1980, 233).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht;

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Bei den Klageansprüchen, über die das Berufungsgericht entschieden hat, handelte es sich um Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (vgl. BGH NJW 1978, 1923 = FamRZ 1978, 1771), so daß das Verfahren eine Familiensache im Sinne von § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 GVG und § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO ist.
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Prozeßrechts, daß neues Verfahrensrecht auch in bereits anhängigen Verfahren Anwendung findet, soweit die Übergangsvorschriften, wie das zur vorliegenden Frage der Fall ist, nichts anderes bestimmen (BVerfGE 24, 33, 55; BGH NJW 1978, 889 = FamRZ 1978, 227 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78

    Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Daß der Ausschluß der zulassungsfreien Revision in Familiensachen, die vermögensrechtliche Ansprüche zum Gegenstand haben, allgemein - unabhängig von der hier gegebenen Übergangsrechtlichen Problematik - mit dem Grundgesetzt vereinbar ist, hat der Senat bereits entschieden (BGH NJW 1979, 2046 = FamRZ 1979, 910).
  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 76/77

    Scheidung einer Ehe wegen Ehebruchs - Zuständigkeit eines Gerichts - Entscheidung

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in gewissem Umfang allerdings auch die Rechtsmittelsicherheit (vgl. BGH NJW 1978, 1260 [BGH 15.02.1978 - IV ZB 76/77] = FamRZ 1978, 405).
  • BayObLG, 01.04.1971 - BReg. 1 Z 47/70
    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Diese gebietet nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegenden Auffassung jedoch nur, daß ein Rechtsmittel, das noch unter der Geltung des alten Rechts in zulässiger Weise eingelegt worden ist, nicht durch die Änderung der Rechtsmittelvorschriften nachträglich seiner Zulässigkeit beraubt werden darf (vgl. RGZ 135, 121, 123; BayObLGZ 1971, 114, 116; OLG Düsseldorf FamRZ 1977, 547; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. 16; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Aufl. Teil A § 27 Rdn. 23; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 6 I = S. 27).
  • RG, 03.02.1932 - IX B 5/32

    Findet die Vorschrift der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 über die

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 588/80
    Diese gebietet nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegenden Auffassung jedoch nur, daß ein Rechtsmittel, das noch unter der Geltung des alten Rechts in zulässiger Weise eingelegt worden ist, nicht durch die Änderung der Rechtsmittelvorschriften nachträglich seiner Zulässigkeit beraubt werden darf (vgl. RGZ 135, 121, 123; BayObLGZ 1971, 114, 116; OLG Düsseldorf FamRZ 1977, 547; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. 16; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Aufl. Teil A § 27 Rdn. 23; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 6 I = S. 27).
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